Datenschutz klingt nach Bürokratie – doch eine unsaubere Website kann schnell teuer werden, etwa durch Abmahnungen. Gleichzeitig ist eine datenschutzfreundliche Website ein echtes Vertrauenssignal. Diese Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Punkte, die wir bei jedem Website-Projekt berücksichtigen.
Hinweis
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für rechtssichere Texte empfehlen wir spezialisierte Generatoren oder einen Anwalt für IT-Recht.
1. Impressum nach § 5 DDG
Seit Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG. Prüfen Sie, ob Ihr Impressum noch auf das TMG verweist – und ob es von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist. Pflichtangaben sind unter anderem Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und – falls vorhanden – Registereintrag und Umsatzsteuer-ID.
2. Vollständige Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung muss beschreiben, welche personenbezogenen Daten Ihre Website verarbeitet, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange. Dazu gehören Server-Logfiles, Kontaktformular, Cookies, eingebundene Dienste und die Rechte der Besucher. Wichtig: Sie muss zu Ihrer tatsächlichen Website passen – eine kopierte Vorlage reicht nicht.
3. SSL-Verschlüsselung (HTTPS)
Sobald Daten übertragen werden – etwa über ein Kontaktformular – ist eine verschlüsselte Verbindung Pflicht. Heute sollte jede Website ausschließlich über HTTPS erreichbar sein. Das ist auch ein Rankingfaktor bei Google.
4. Cookie-Einwilligung nach TDDDG
Für nicht notwendige Cookies und vergleichbare Technologien – etwa Analyse- oder Marketing-Tools – benötigen Sie eine vorherige Einwilligung (§ 25 TDDDG, früher TTDSG). Ein rechtskonformer Banner bietet „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ gleichwertig an, setzt vor der Einwilligung keine entsprechenden Cookies und lässt sich jederzeit widerrufen. Noch besser: Verzichten Sie auf unnötige Tracker – dann brauchen Sie oft gar keinen komplexen Banner.
5. Schriften lokal einbinden
Werden Google Fonts direkt von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse der Besucher übertragen. Das Landgericht München hat dies 2022 ohne Einwilligung als Datenschutzverstoß gewertet – danach folgte eine Welle von Abmahnungen. Die Lösung ist einfach: Schriften lokal auf dem eigenen Server hosten. Das machen wir bei allen Websites standardmäßig.
6. Karten, Videos und Social Media mit Zwei-Klick-Lösung
Eingebettete Google Maps, YouTube-Videos oder Social-Media-Feeds übertragen beim Laden Daten an Drittanbieter. Binden Sie solche Inhalte erst nach Einwilligung ein – etwa über einen Platzhalter „Karte laden“ – oder nutzen Sie datenschutzfreundliche Alternativen wie einen einfachen Link zur Route.
7. Kontaktformulare datensparsam gestalten
Fragen Sie nur ab, was Sie wirklich brauchen, und markieren Sie Pflichtfelder. Verweisen Sie auf die Datenschutzerklärung. Eine zusätzliche Checkbox ist bei einer einfachen Anfrage in der Regel nicht nötig, da die Verarbeitung der Anfragebearbeitung dient – bei Newsletter-Anmeldungen dagegen ist eine ausdrückliche Einwilligung mit Double-Opt-in Pflicht.
8. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Für Dienstleister, die in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten – Hosting, E-Mail, Newsletter-Tool, Analyse – benötigen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die meisten Anbieter stellen ihn im Kundenkonto bereit.
9. Hosting in der EU
Ein Hosting in Deutschland oder der EU vereinfacht den Datenschutz erheblich, weil keine Übermittlung in Drittländer begründet werden muss. Für Tools mit Sitz in den USA sollten Sie prüfen, ob der Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist.
10. Datenschutzfreundliche Statistik
Sie möchten wissen, wie viele Besucher Ihre Website hat? Es gibt Analyse-Lösungen, die ohne Cookies und ohne personenbezogene Profile auskommen und auf eigenen oder europäischen Servern laufen. So erhalten Sie die wichtigsten Zahlen, ohne Ihre Besucher mit Bannern zu nerven.
Checkliste auf einen Blick
- Impressum aktuell (§ 5 DDG) und leicht erreichbar
- Datenschutzerklärung passend zur eigenen Website
- HTTPS auf allen Seiten
- Einwilligung vor nicht notwendigen Cookies und Trackern
- Schriften lokal gehostet
- Karten und Videos erst nach Klick laden
- Datensparsame Formulare
- AV-Verträge mit allen Dienstleistern
- Hosting in der EU
Fazit
Eine datenschutzkonforme Website ist kein Hexenwerk, wenn sie von Anfang an richtig geplant wird. Viele ältere Websites haben jedoch Altlasten wie extern geladene Schriften oder ungefragt gesetzte Tracker. Bei einem Relaunch oder einer neuen Website von HyoukaCreativeStudio berücksichtigen wir alle technischen Punkte dieser Liste. Ergänzend lohnt sich ein Blick auf das Thema Barrierefreiheit und BFSG.
Häufige Fragen
Muss im Impressum noch das TMG stehen?
Nein. Seit Mai 2024 wurde das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Die Impressumspflicht ergibt sich jetzt aus § 5 DDG.
Darf ich Google Fonts auf meiner Website nutzen?
Ja, wenn die Schriften lokal auf Ihrem eigenen Server gehostet werden. Werden sie direkt von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse übertragen, was ohne Einwilligung als Datenschutzverstoß gewertet wurde.
Brauche ich immer einen Cookie-Banner?
Ein Einwilligungsbanner ist nötig, wenn Sie nicht notwendige Cookies oder Tracker einsetzen, etwa für Analyse oder Marketing. Verwendet Ihre Website nur technisch notwendige Cookies, ist keine Einwilligung erforderlich.
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